Rauchmelderplicht ab 01.01.2017

Für Eigentümer und Vermieter gilt seit dem 01.01.2017 die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten nun auch in NRW. Die Landesregierung führte die Pflicht für Rauchmelder bereits 2013 für Neubauten ein. Nun gilt diese in NRW für alle Gebäude. Wer dies nicht beachtet, riskiert seinen Versicherungsschutz.

Egal ob im Privat- oder im Gewerbebereich, wir montieren und warten ihre Rauchmelder. Für alle Fragen rund um das Thema können Sie uns gerne kontaktieren.