ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ IST PFLICHT

Bereits seit 2016 ist der Überspannungsschutz Pflicht für Elektroinstallateure, die Ihre Elektroanlagen gemäß den aktuellen VDE-Normen errichten. Die Norm DIN VDE 0100-443 fordert: Überspannungsschutz muss vorgesehen werden wenn die Folgen der Überspannung Auswirkungen haben auf:

  1. 1. Menschenleben, z.B. Anlagen für Sicherheitszwecke oder im medizinischen Bereich
  2. 2. Öffentliche Einrichtungen oder Kulturbesitz, z.B. Ausfall für öffentliche Infrastruktur
  3. 3. Gewerbe- oder Industrieanlagen, z.B. Hotels, Banken, Produktionsstätten, Landwirtschaft
  4. 4. Ansammlungen von Personen, z.B. in Kinos, Schulen, Flughäfen, Stadthallen, Messen, Kindergärten
  5. 5. Einzelpersonen, z.B. in Wohn- oder Bürogebäuden, wenn dort Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II angeschlossen sind. Und damit sind fast alle Elektroendgeräte gemeint, die einen Stecker haben.

Wir sind Profis auf dem Gebiet Überspannungsschutz und rüsten Ihre Betriebsstätte oder Ihr Privatobjekt gerne auf, dadurch sind Sie immer auf der sicheren Seite. Unter 02323 5974174 können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Quelle: DIN VDE 0100-443 Absatz 4, Stand Oktober 2016